Zurück zu allen Fragen

Kann ich aus Gründen des Eigenbedarfs dem Mieter kündigen?

Ja, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie sollten jedoch einige wichtige Aspekte beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Was ist Eigenbedarf?

Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Mietwohnung für sich selbst, Angehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Der Begriff ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 573 geregelt.

Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung

  1. Begründung: Der Vermieter muss den Eigenbedarf schriftlich begründen. Das kann beispielsweise der Umzug in die eigene Wohnung, die Rückkehr aus dem Ausland oder die Unterbringung von Angehörigen sein.

  2. Persönliche Notwendigkeit: Der Eigenbedarf muss konkret und nachweisbar sein. Es muss dargelegt werden, warum die Wohnung für den Vermieter oder die Angehörigen notwendig ist.

  3. Kündigungsfristen: Die Kündigungsfrist beträgt regulär 3 Monate, kann aber je nach Mietdauer länger sein (6 Monate bei Mietverhältnissen von 5 bis 8 Jahren, 9 Monate bei über 8 Jahren).

  4. Sozialklausel: Bei älteren Mietern oder Mietern mit Kindern sind die Kündigungsmöglichkeiten eingeschränkt. Hier könnte eine Sozialklausel greifen, die den Kündigungsschutz stärkt.

  5. Zweckentfremdung: Wenn die Wohnung nur zu einem anderen Zweck als dem ursprünglich vereinbarten genutzt wird (z.B. gewerbliche Nutzung), könnte dies die Eigenbedarfskündigung erschweren.

Formalitäten

  • Schriftliche Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlich geforderten Angaben enthalten.
  • Zustellung: Die Kündigung sollte persönlich übergeben oder per Einschreiben zugestellt werden, um einen Nachweis zu haben.

Widerspruch des Mieters

Der Mieter kann der Kündigung innerhalb von 2 Monaten widersprechen, wenn er keine Möglichkeit sieht, eine neue Wohnung zu finden. In diesem Fall kann eine Einigung gesucht werden.

Fazit

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist also möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Streitigkeiten im Vorfeld auszuräumen.

Durch die Beachtung dieser Aspekte schützt der Vermieter nicht nur seine eigenen Interessen, sondern auch die Rechte des Mieters.

Jetzt Nebenkostenabrechnung erstellen mitimmo.page