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Prüfen Sie Kappungsgrenzen, Fristen und Vergleichsmieten nach aktuellem BGB-Standard. Rechtssichere Analyse für Vermieter und Mieter.
Mieterhöhungen dürfen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. Basis sind meist Mietspiegel oder drei Vergleichswohnungen.
In drei Jahren darf die Miete um maximal 20% steigen, in vielen Gebieten (angespannter Wohnungsmarkt) sogar nur um 15%.
Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit mindestens 15 Monaten unverändert geblieben sein.
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