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Kündigung wegen Eigenbedarf: Mieter zieht nicht aus - was nun?

Wenn ein Mieter trotz Kündigung wegen Eigenbedarf nicht auszieht, können Vermieter verschiedene Schritte unternehmen. Das Thema ist komplex und erfordert eine sorgfältige Vorgehensweise. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Vermieter beachten sollten:

1. Kündigung prüfen

Stellen Sie zunächst sicher, dass die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf rechtmäßig war. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, klar den Eigenbedarf darlegen und die gesetzlichen Fristen einhalten. In Deutschland beträgt die Kündigungsfrist in der Regel:

  • 3 Monate bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren
  • 6 Monate bei einer Mietdauer von 5 bis 8 Jahren
  • 9 Monate bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren

2. Gespräch mit dem Mieter suchen

Es kann hilfreich sein, das persönliche Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Manchmal gibt es Missverständnisse oder der Mieter hat Fragen zur Kündigung. Ein offener Dialog kann möglicherweise eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.

3. Rechtsmittel in Betracht ziehen

Wenn der Mieter trotz der Kündigung nicht auszieht, bleibt oft nur der rechtliche Weg:

  • Einschaltung des Gerichts: Vermieter können Klage auf Räumung erheben. Dies ist der formale Weg, um die gerichtliche Durchsetzung der Kündigung zu erlangen. Eine Kündigung allein berechtigt nicht zur Eigenmacht (d.h. Vermieter dürfen nicht selbst die Wohnung betreten oder Möbel entfernen).
  • Räumungsklage: Diese Klage wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Es ist ratsam, sich an einen Anwalt mit Erfahrung im Mietrecht zu wenden, um rechtliche Unterstützung zu erhalten.

4. Verfahrensdauer und Kosten

Seien Sie sich bewusst, dass ein Räumungsverfahren zeitaufwendig sein kann. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Auslastung des Gerichts und möglicher Widersprüche des Mieters. Zusätzlich müssen mögliche Kosten für Anwälte und Gerichtszahlungen eingeplant werden.

5. Warten auf Urteil

Nachdem die Klage eingereicht wurde, wird das Gericht den Fall prüfen und ein Urteil fällen. Falls das Gericht zugunsten des Vermieters entscheidet, erhält der Mieter eine Frist zur Räumung.

6. Zwangsräumung

Im Falle einer weiteren Weigerung des Mieters, die Wohnung zu verlassen, kann der Vermieter einen Antrag auf Zwangsräumung durch das Vollstreckungsgericht stellen. Dies ist jedoch der letzte Schritt und sollte gut überlegt sein, da er gravierende Folgen für den Mieter mit sich bringt.

Fazit

Kündigungen wegen Eigenbedarf sind rechtlich sensibel und erfordern präzises Handeln. Es ist empfehlenswert, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden und das Risiko von Mietrechtsstreitigkeiten minimiert wird. Außerdem kann der Vermieter, bei Bedarf, auch Alternativen wie eine Einigung oder einen finanziellen Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages in Betracht ziehen.

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