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könnte ich eine vorläufige abrechnung erstellen und diese dann trotzdem noch ändern im nachhinein? z.B. vorläufig.. abrechnung für 2023 erfolgt im dezember 2024 aber die entgültige schreibe ich dann in 2025 und setze z.b. noch die grundsteuer rein weil ic

Vorläufige Nebenkostenabrechnung: Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten

Was ist eine vorläufige Nebenkostenabrechnung?

Eine vorläufige Nebenkostenabrechnung ist eine Abrechnung, die vor der endgültigen Abrechnung erstellt wird. Sie dient dem Zweck, den Mietern frühzeitig eine Übersicht über die voraussichtlichen Nebenkosten zu geben, die im kommenden Jahr anfallen könnten. Diese Art der Abrechnung kann hilfreich sein, um die Haushaltsplanung der Mieter zu unterstützen.

Änderungsmöglichkeiten der vorläufigen Abrechnung

Ja, es ist durchaus möglich, eine vorläufige Abrechnung zu erstellen und diese im Nachhinein zu ändern. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Freiwillige Vorläufigkeit: Die vorläufige Abrechnung ist nicht rechtlich bindend. Sie dient lediglich der Informationsübermittlung. Daher können Korrekturen vorgenommen werden, solange die endgültige Abrechnung noch nicht erfolgt ist.

  2. Fristen: Nach dem deutschen Mietrecht müssen Nebenkostenabrechnungen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Das bedeutet, dass Sie für das Jahr 2023 die Abrechnung bis spätestens Ende 2024 vorlegen müssen. Wenn Sie 2025 die endgültige Abrechnung erstellen, können Korrekturen, wie das Hinzufügen von vergessenem Grundsteuerkosten, vorgenommen werden, solange sie im Rahmen dieser Frist liegen.

  3. Dokumentation und Transparenz: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Änderungen und Ergänzungen gut dokumentiert werden. Es kann hilfreich sein, die Mieter über wesentliche Änderungen zu informieren, insbesondere wenn erhebliche Beträge betroffen sind.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, eine vorläufige Nebenkostenabrechnung zu erstellen und diese später anzupassen. Wichtig ist die Beachtung der Fristen und die korrekte Dokumentation der vorgenommenen Änderungen. So stellen Sie sicher, dass alle Parteien transparent informiert sind und keine rechtlichen Probleme entstehen.

Wenn Sie mehr Informationen zur Nebenkostenabrechnung oder zu anderen Themen rund um Immobilien benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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