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Wenn ein Mieter am 30. November 2024 auszieht, müssen Sie als Vermieter die Nebenkostenabrechnung (NK-Abrechnung) innerhalb einer bestimmten Frist erstellen. Gemäß § 556 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Sie verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen.
Abrechnungszeitraum: Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten beträgt in der Regel ein Jahr (z.B. vom 1. Januar bis 31. Dezember).
Ende des Abrechnungszeitraums: Da der Mieter am 30. November 2024 ausgezogen ist, endet der Abrechnungszeitraum für ihn wahrscheinlich am 31. Dezember 2024.
Frist für die Erstellung: Die NK-Abrechnung muss dem Mieter bis spätestens 31. Dezember 2025 zugegangen sein.
Unterlagen und Belege: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Belege zur Hand haben, um eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung erstellen zu können.
Form der Abrechnung: Die Nebenkostenabrechnung sollte schriftlich erfolgen und alle relevanten Kostenarten detailliert auflisten.
Rückfragen des Mieters: Seien Sie darauf vorbereitet, auf mögliche Rückfragen des Mieters zu der Nebenkostenabrechnung einzugehen.
Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, achten Sie darauf, die Nebenkostenabrechnung fristgerecht und transparent zu erstellen. Im Fall eines Mietauszugs am 30. November 2024 haben Sie bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, um die NK-Abrechnung dem Mieter zu übermitteln.
Falls Sie weitere Fragen zur Nebenkostenabrechnung oder zu anderen Themen rund um Immobilien haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Diese Antwort basiert auf aktuellem deutschem Mietrecht und Immobilienrecht. Bei komplexeren Rechtsfragen empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen qualifizierten Immobilienexperten.
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Als Vermieter ist es essenziell, die Nebenkostenabrechnung korrekt zu erstellen. Hier findest du eine umfassende Checkliste der wichtigsten Unterlagen und Tipps, um Fehler zu vermeiden und den Überblick zu behalten.

Umlagefähige Nebenkosten sind für jeden Vermieter ein zentrales Thema, das sowohl Sie als auch Ihre Mieter betrifft. Doch welche Kosten können tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden und wie funktioniert das?

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