Zurück zu allen Fragen

Nebenkostenabrechnung verstehen: Was darf der Vermieter abrechnen?

Nebenkostenabrechnung verstehen: Was darf der Vermieter abrechnen?

Die Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiges Dokument für Mieter und Vermieter. Sie gibt Aufschluss darüber, welche zusätzlichen Kosten neben der Grundmiete anfallen und was der Vermieter in Rechnung stellen darf. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Nebenkosten zulässig sind und wie Sie die Abrechnung verstehen können.

1. Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten, auch Betriebs- oder Zusatzkosten genannt, sind die Kosten, die für den Betrieb und die Bewirtschaftung eines Gebäudes anfallen. Diese werden häufig zusätzlich zur Kaltmiete abgerechnet und sind in der Regel in einem Mietvertrag festgelegt. Es ist wichtig, die genauen Positionen in der Nebenkostenabrechnung zu kennen, um nachvollziehen zu können, welche Kosten der Vermieter tatsächlich in Rechnung stellt.

2. Zulässige Nebenkosten

Gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen Vermieter eine Vielzahl von Nebenkosten abrechnen. Zu den häufigsten gehören:

  • Heizkosten: Kosten für die Beheizung des Gebäudes, einschließlich Brennstoffe und Wartung der Heizungsanlage.
  • Warmwasserkosten: Kosten für die Warmwasserbereitung.
  • Wasserversorgung: Kosten für Kalt- und ggf. Warmwasser, die durch den Wasserleitungsdienst berechnet werden.
  • Abwässer: Gebühren für die Ableitung von Abwasser.
  • Hausmeisterkosten: Löhne und Sozialabgaben für Hausmeister, die in der Immobilie tätig sind.
  • Treppenreinigung und Gartenpflege: Kosten für Reinigung und Pflege gemeinschaftlicher Flächen.
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung: Gebühren für die Entsorgung von Müll und die Reinigung der Straße, die im Zusammenhang mit der Liegenschaft stehen.
  • Gemeinschaftsstrom: Kosten für Strom, der in gemeinschaftlichen Bereichen wie Treppenhäusern und Fluren verwendet wird.
  • Versicherungen: Beiträge zu Gebäudeversicherungen wie Feuer-, Haftpflicht- und Sturmversicherung.

3. Abrechnung und Fristen

Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein – das bedeutet, dass alle abgerechneten Positionen klar dargelegt werden müssen. Mieter sollten die Abrechnung genau prüfen und bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Vermieter halten.

4. Einsprüche und Korrekturen

Sollte der Mieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden sein, hat er das Recht auf Einspruch. Innerhalb von 12 Monaten kann er die Abrechnung anfechten und eine Überprüfung der berechneten Kosten verlangen. Dabei ist es hilfreich, Belege und Unterlagen zur Einsicht anzufordern und gegebenenfalls auch juristischen Rat einzuholen, falls sich ein Streitfall ergibt.

Fazit

Die Nebenkostenabrechnung kann für viele Mieter ein verwirrendes Thema darstellen, jedoch ist es wichtig, die Basics zu verstehen. Der Vermieter kann nur die Kosten abrechnen, die gesetzlich zulässig sind und die im Mietvertrag festgeschrieben sind. Eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung hilft, unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden. Bei Unklarheiten sollten Mieter nicht zögern, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen oder rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Jetzt Nebenkostenabrechnung erstellen mitimmo.page