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Nebenkostenabrechnung. Was darf nicht rein?

Nebenkostenabrechnung: Was darf nicht in die Abrechnung aufgenommen werden?

Eine präzise Nebenkostenabrechnung ist für Mieter und Vermieter von großer Bedeutung. Sie muss klar und verständlich sein, um Missverständnisse und dessen Konsequenzen zu vermeiden. Doch was darf nicht in eine Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden? Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

1. Kosten für Instandhaltung und Reparatur

Kosten, die der Vermieter für größere Reparaturen oder Instandhaltungen des Hauses oder der Wohnung aufwendet, dürfen nicht in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden. Diese Kosten fallen unter die sogenannte Instandhaltungspflicht des Vermieters und sind nicht umlagefähig.

2. Kosten für die Verwaltung des Hauses

Verwaltungskosten, die direkt dem Vermieter entstehen, sind ebenfalls nicht umlagefähig. Dazu gehören zum Beispiel Gehälter für Hausverwalter, Kosten für die Buchhaltung oder die Löhne für Hausmeister und Reinigungskräfte, es sei denn, diese Kosten sind durch spezielle Vereinbarungen als umlagefähig gekennzeichnet.

3. Persönliche Ausgaben des Vermieters

Alle Ausgaben, die dem Vermieter persönlich zugutekommen oder nicht mit dem Mietverhältnis in Verbindung stehen, dürfen nicht als Nebenkosten abgerechnet werden. Hierzu zählen insbesondere Kosten für private Rechtsstreitigkeiten oder persönliche Versicherungen.

4. Nicht umlagefähige Versicherungen

Obwohl einige Versicherungsarten umgelegt werden können, wie z.B. Gebäudeversicherungen, dürfen private Haftpflichtversicherungen oder ähnliche persönliche Versicherungen nicht in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden.

5. Vorfinanzierungskosten

Vorfinanzierungskosten, die der Vermieter durch eigene Investitionen oder Kredite trägt, können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um privat zu tragende Kosten.

6. Bußgelder oder Strafzahlungen

Etwaige Bußgelder oder Strafzahlungen, die dem Vermieter auferlegt werden, sind ebenfalls von der Nebenkostenabrechnung ausgeschlossen. Diese Kosten sollten nicht auf die Mieter abgewälzt werden.

Fazit

Die Nebenkostenabrechnung sollte klar und transparent sein. Mieter haben das Recht, diese Abrechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Es ist wichtig, dass nur tatsächliche, umlegbare Kosten in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden. Sie als Mieter sollten stets darauf achten, dass die oben genannten Punkte beachtet werden, um unrechtmäßige Kostenübertragungen zu vermeiden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Nebenkostenabrechnung haben oder sich unsicher sind, was genau in Ihrer Abrechnung aufgeführt ist, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen!

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