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Welche Nebenkosten kann ich abrechnen?

Nebenkostenabrechnung: Welche Nebenkosten können Sie abrechnen?

Die Nebenkostenabrechnung ist ein essenzieller Bestandteil des Mietverhältnisses und spielt sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine wichtige Rolle. Bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden. Im Folgenden erläutern wir die verschiedenen Nebenkosten, die Vermieter in der Regel abrechnen dürfen.

1. Betriebskosten

Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Betrieb des Gebäudes entstehen und können auf die Mieter umgelegt werden. Die wichtigsten Betriebskostenarten umfassen:

a. Wasserversorgung und Abwasser

  • Kosten für Frischwasser (Zählergebühren)
  • Kosten für die Abwasserentsorgung

b. Heizung und Warmwasser

  • Betriebskosten der Heizungsanlage
  • Kosten für Brennstoffe (z.B. Gas, Öl)

c. Stromkosten

  • Stromkosten für die Allgemeinbeleuchtung
  • Stromkosten für Aufzüge

2. Hausmeisterkosten

Die Kosten für einen Hausmeister, der für Pflege und Wartung des Gebäudes zuständig ist, können umgelegt werden. Dazu gehören:

  • Gehalt des Hausmeisters
  • Aufwendungen für Materialien
  • Fahrkosten

3. Reinigungs- und Pflegekosten

Hierzu zählen die Kosten für die Reinigung von:

  • Treppenhäusern
  • Außenanlagen
  • Fenstern

4. **Gartenpflege»

Wenn eine Gartenpflege notwendig ist, können auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören:

  • Pflege der Gartenanlagen
  • Pflanzenpflege

5. Schneeräumung und Streuung

In winterlichen Monaten können die Kosten für die Schneeräumung und die Streuung von Gehwegen abgerechnet werden.

6. Müllabfuhr

Die Gebühren für die Müllabfuhr sind ebenfalls Bestandteil der Nebenkosten und werden regelmäßig erhoben.

7. Versicherungen

Vermieter können auch bestimmte Versicherungen umlegen, die für das Gebäude abgeschlossen wurden, wie zum Beispiel:

  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung für das Grundstück

8. Hausverwaltungskosten

Wenn eine professionelle Hausverwaltung für die Verwaltung des Objekts sorgt, können diese Kosten ebenfalls abgerechnet werden.

9. Sonstige Betriebskosten

Darüber hinaus gibt es noch weitere Betriebskosten, die in Ihre Abrechnung einfließen können, wie:

  • Kosten für den Schornsteinfeger
  • Gebühren für die Anschlussnutzung von Telekommunikationsdiensten
  • Kosten für die gemeinschaftliche Nutzung von Gemeinschaftsanlagen (z.B. Waschraum)

Fazit: Nebenkosten sorgsam abrechnen

Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter nur die tatsächlich angefallenen und im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten abrechnen können. Zudem sollte die Nebenkostenabrechnung transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu überprüfen und Unterlagen einzusehen.

Für eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung empfiehlt es sich, die aktuellen gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen des Mietvertrags zu beachten.

Wenn Sie Fragen zu spezifischen Nebenkosten oder zur Gestaltung Ihrer Nebenkostenabrechnung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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