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Nebenkosten: Was darf der Vermieter abrechnen?

Nebenkostenabrechnung: Was Vermieter Abrechnen Dürfen

Die Nebenkostenabrechnung ist ein zentrales Thema für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Es ist wichtig zu wissen, welche Kosten in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein dürfen und welche nicht. In Deutschland sind die Bestimmungen für die Abrechnung von Nebenkosten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Nebenkostenarten: Diese Kosten Dürfen Abgerechnet Werden

In der Nebenkostenabrechnung können verschiedene Mietnebenkosten abgerechnet werden, die in § 2 BetrKV aufgeführt sind. Hier sind die wichtigsten Kostenarten:

1. Wasserkosten

  • Kaltwasser und Warmwasser (einschließlich Heizkosten)
  • Abrechnung erfolgt in der Regel nach Verbrauch oder Wohnfläche.

2. Heizkosten

  • Kosten für Heizenergieträger, z.B. Gas oder Öl.
  • Vermieter müssen die Heizkosten entweder nach Verbrauch oder nach Quadratmetern abrechnen.

3. Stromkosten für Gemeinschaftsbereiche

  • Dazu gehören Beleuchtung in Fluren, Treppenhäusern und Hausverwalterkosten für die Stromversorgung von Außengebieten.

4. Müllbeseitigung

  • Gebühren für die Abholung und Entsorgung von Müll.

5. Hausmeisterkosten

  • Löhne und Nebenkosten für Hausmeisterdienste, die im oder am Gebäude tätig sind (keine persönlichen Dienstleistungen für Mieter).

6. Gartenpflege

  • Kosten für die Pflege von Grünflächen und Gärten, die zur Immobilie gehören.

7. Reinigungskosten

  • Reinigung des Treppenhauses, des Aufzugs und anderer gemeinschaftlich genutzter Flächen.

8. Versicherungen

  • Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherung für das Grundstück und, in manchen Fällen, andere relevante Versicherungen.

9. Kosten für Kabelanschluss oder Internet

  • Wenn im Mietvertrag angegeben und den Mietern zur Verfügung gestellt.

10. Sonstige Betriebskosten

  • Dazu zählen Instandhaltungskosten, Gebühren für Wartung und andere notwendige Rechnungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gebäudes stehen.

Nebenkosten, die nicht Abgerechnet Werden Dürfen

Es gibt auch Kosten, die nicht in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein dürfen. Dazu gehören:

  • Renovierungs- oder Instandhaltungskosten für die Wohnung.
  • Kosten für die Verwaltung der Immobilie, die nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt sind.
  • Strafzettel oder Verwarnungen.
  • Individueller Stromverbrauch der Mieter.

Fazit: Transparenz und Korrektheit in der Nebenkostenabrechnung

Es ist für Mieter und Vermieter von entscheidender Bedeutung, die Nebenkostenabrechnung korrekt und transparent zu gestalten. Vermieter sind verpflichtet, eine detaillierte Aufschlüsselung der Nebenkosten vorzunehmen, während Mieter das Recht haben, die Abrechnung zu überprüfen.

Stellen Sie sicher, dass alle Kostenarten, die abgerechnet werden, im Mietvertrag aufgeführt sind. Eine klare Kommunikation und präzise Dokumentation helfen, Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Für detaillierte Fragen zu Ihrer spezifischen Nebenkostenabrechnung ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an den örtlichen Mieterverein zu wenden.

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