Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein in Deutschland geltendes Gesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Es wurde am 1. November 2020 in Kraft gesetzt und ersetzt die zuvor geltenden Regelungen des Energiespargesetzes (EnEG), des Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG). Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Das GEG legt spezifische Mindestanforderungen für Neubauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden fest. Diese Anforderungen beinhalten:
Denkmalgeschützte Gebäude sind in ihrer Gestaltung oft eingeschränkt. Das GEG berücksichtigt dies, indem es Ausnahmen und Erleichterungen bei der Umsetzung von energetischen Anforderungen für diese Gebäude vorsieht.
Das Gebäudeenergiegesetz hat weitreichende Konsequenzen sowohl für Immobilienbesitzer als auch für Mieter. Eigentümer sind verpflichtet, bei Neubauten und Renovierungen die festgelegten Standards einzuhalten. Für Mieter kann eine energetische Sanierung zu geringeren Nebenkosten führen, da die Betriebskosten durch eine verbesserte Energieeffizienz sinken können.
Insgesamt ist das GEG ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigem Bauen und energetischer Sanierung von Bestandsgebäuden. Das Gesetz trägt dazu bei, die Umwelt zu schonen und langfristig die Kosten für Energie zu reduzieren.
Als Vermieter ist es essenziell, die Nebenkostenabrechnung korrekt zu erstellen. Hier findest du eine umfassende Checkliste der wichtigsten Unterlagen und Tipps, um Fehler zu vermeiden und den Überblick zu behalten.
Umlagefähige Nebenkosten sind für jeden Vermieter ein zentrales Thema, das sowohl Sie als auch Ihre Mieter betrifft. Doch welche Kosten können tatsächlich auf die Mieter umgelegt werden und wie funktioniert das?
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