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Zu wie viel Prozent soll ich Heizkosten nach Verbrauch und nach Fläche umlegen?

Heizkostenabrechnung: Verbrauchsabhängige und Flächenabhängige Umlage

In der Heizkostenabrechnung gibt es zwei wesentliche Methoden zur Umlage der Heizkosten: die verbrauchsabhängige und die flächenabhängige Umlage. Die genaue Aufteilung kann je nach individuellen Vereinbarungen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren. Hier sind die grundlegenden Informationen:

1. Verbrauchsabhängige Umlage

In der Regel ist es üblich, ca. 30-50% der Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen. Dieses Verfahren fördert ein ressourcenschonendes Verhalten der Mieter, da sie für ihren tatsächlichen Verbrauch zahlen.

2. Flächenabhängige Umlage

Etwa 50-70% der Heizkosten werden nach der Wohnfläche umgelegt. Diese Umlage basiert auf den Quadratmetern der Wohnfläche, die jeder Mieter bewohnt. Es ist wichtig, genau zu dokumentieren, wie die Wohnfläche ermittelt wurde, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

3. Gesetzliche Vorgaben

Gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) müssen Eigentümer die Heizkosten zu mindestens 50% verbrauchsabhängig umlegen, sofern dies technisch möglich ist und die Heizsysteme entsprechend ausgelegt sind. In der Regel kommen die genannten Prozentsätze zum Einsatz:

  • Mindestens 50% nach Verbrauch
  • Maximal 50% nach Fläche (in der Regel ist die Verteilung auf 70% für Fläche und 30% für Verbrauch auch gängig)

Fazit

Die Umlage der Heizkosten sollte optimal auf die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes und das Nutzerverhalten abgestimmt sein. Es empfiehlt sich, vor der Umsetzung die genauen Werte mit den Mietern zu kommunizieren und eventuell rechtlichen Rat einzuholen, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.

Durch die richtige Kombination von Verbrauchs- und Flächenumlage kann eine faire und transparente Heizkostenabrechnung gewährleistet werden.

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