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Wann darf das nächste Erhöhungsverlangen zugehen? Ab wann kann die höhere Miete bei Zustimmung gelten? Gib das Datum des Mietbeginns oder der letzten Erhöhung ein.
Bitte gib ein gültiges Datum der letzten Mieterhöhung ein.
Nach § 558 Abs. 1 BGB darf ein Erhöhungsverlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Zum Zeitpunkt, zu dem die neue Miete gelten soll, muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein.
Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete nach § 558b Abs. 1 BGB ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens. Der Rechner berücksichtigt beide Zeitvorgaben und zeigt den späteren Termin.
Das Erhöhungsverlangen muss nach § 558a BGB in Textform erklärt und begründet werden. Der Rechner prüft weder Vergleichsmiete und Kappungsgrenze noch Staffelmiete, Indexmiete oder Sonderfälle.