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was kann ich machen wenn ich die nebenkosten versäumt habe abzurechnen im folgenden Jahr? hab ich noch ein chance eine Nachzahlung geltend zu machen? und die abrechnung nachzuholen?

Nebenkostenabrechnung Versäumt: Was Tun und Wie Nachholen?

Wenn Sie als Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr versäumt haben, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten Sie haben, diese nachzuholen und ob Sie dennoch eine Nachzahlung vom Mieter geltend machen können.

1. Nebenkostenabrechnung Fristen

In Deutschland sind Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (in der Regel das Kalenderjahr) zu erstellen und dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Versäumen Sie diese Frist, verliert der Vermieter in der Regel seinen Anspruch auf Nachzahlung. Ausnahmefälle können jedoch bestehen, wenn der Mieter die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Nachholung der Nebenkostenabrechnung

Wenn Sie versäumt haben, die Nebenkostenabrechnung für das vorangegangene Jahr vorzulegen, können Sie zwar die Abrechnung nachholen, jedoch besteht die Gefahr, dass die Forderungen nicht mehr durchsetzbar sind.

  • Nachholfrist: Stellen Sie die Abrechnung schnellstmöglich bereit, um eventuell verwendbare Nachweisgründe zu sichern. Es ist wichtig, dem Mieter die Abrechnung auch tatsächlich zu übergeben, bevor der Verjährungszeitraum eintritt.
  • Mietverhältnis: Sollte das Mietverhältnis noch bestehen, könnte es Anders aussehen. In den meisten Fällen kann der Mieter auf eine ausbleibende Abrechnung nicht bestehen, aber auch nicht zahlen, falls eine Abrechnung nicht vorliegt.

3. Rechte des Mieters

Wenn die Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht erfolgt ist:

  • keine Nachzahlung: Der Mieter kann die Nachzahlung verweigern, und der Vermieter hat keine rechtlichen Mittel, um diese Forderung durchzusetzen.
  • Rückforderungsansprüche: Der Mieter hat eventuell Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Nebenkosten, falls es diese im vorgegebenen Zeitraum gab.

4. Ausnahmen und Besondere Fälle

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Vermieter auch nach Ablauf der Frist die Nebenkostenabrechnung noch durchsetzen können:

  • Verzug des Mieters: Hat der Mieter die Unterlagen zur Abrechnung nicht bereitgestellt, könnte dies den Vermieter von seiner Pflicht freistellen.
  • Einvernehmliche Regelungen: Wenn beide Parteien sich einig sind, kann möglicherweise eine Abmachung getroffen werden.

Fazit

Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung versäumt haben, ist es wichtig, schnell zu handeln und die Abrechnung vorzulegen, auch wenn Sie möglicherweise keine Nachzahlung mehr geltend machen können. Klären Sie Ihre Situation im Gespräch mit dem Mieter und versuchen Sie, Lösungen zu finden. Für künftige Abrechnungen empfiehlt es sich, stets die Fristen im Auge zu behalten und rechtzeitig die Abrechnung durchzuführen.

Für rechtliche Fragen oder spezielle Einzelfälle kann es ratsam sein, einen Fachanwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen.

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