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In Ihrer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind vier Gesellschafter beteiligt, die verschiedene Anteile halten. Lassen Sie uns die Verteilung der Anteile klar betrachten:
Um die Anteile leicht vergleichbar zu machen, können wir sie in Prozent umrechnen:
Zusammengefasst bedeutet dies, dass Gesellschafter 1 mit 50% der Anteile der Hauptgesellschafter ist. Die übrigen drei Gesellschafter teilen sich jeweils 1/6 oder etwa 16,67% der Anteile.
Gesellschafter 1 hat am meisten, mit einem klaren Vorsprung von 50%, während die anderen drei Gesellschafter je nur 16,67% besitzen. Diese Verteilung hat auch Einfluss auf die Entscheidungskompetenz sowie finanziellen Rückflüsse innerhalb der GbR.
Wenn Sie weitere Fragen zur GbR oder zu anderen Aspekten der Immobilienverwaltung haben, lassen Sie es mich wissen!
Diese Antwort basiert auf aktuellem deutschem Mietrecht und Immobilienrecht. Bei komplexeren Rechtsfragen empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen qualifizierten Immobilienexperten.
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